Die Heilpädagogische Frühförderung wird über §79 SGB IX vom LVR als Leistungsträger finanziert. Die Heilpädagogische Frühförderung ist für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten und Teilhabebeeinträchtigungen von Geburt bis Schuleintritt kostenlos.
ABLAUF UND BEANTRAGUNG
Bei der Beantragung der Kostenübernahme für die Heilpädagogische Frühförderung helfe ich dir. Der Ablauf erfolgt in 4 Schritten:
- Kostenloses offenes Beratungsgespräch
- Anamnesegespräch
- Förderbedarfsermittlung
- Förderplan und Beantragung
Nach einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch bei mir, vereinbaren wir weitere Termine für ein Anamnesegespräch und eine Entwicklungsdiagnostik zur Förderbedarfsermittlung. Danach erstelle ich einen Förderplan, der als Grundlage zur Beantragung der Kostenübernahme durch den LVR dient. Der Förderplan sowie die darin formulierten Förderziele sind an dem ICF System orientiert und fokussieren die Inklusion und Teilhabe deines Kindes. Den Förderplan und die Förderziele besprechen wir gemeinsam und reichen ihn beim LVR ein. Nach erfolgreicher Bewilligung, kann die Heilpädagogische Frühförderung für dein Kind starten.
Die Heilpädagogische Frühförderung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt und kann bei Bedarf so lange verlängert werden, bis dein Kind in die Schule kommt.
Auf Wunsch können die Kosten für die Heilpädagogische Frühförderung auch privat übernommen werden. Spreche mich hierzu gerne an.
