Was wird für die Beantragung benötigt?
Um eine Kostenübernahme durch den LVR zu erhalten, ist eine (Verdachts-) Diagnose nach ICD 10 notwendig. Sollte dein Kinderarzt oder deine Kinderärztin bereits Entwicklungsauffälligkeiten erkannt haben oder von einer anderen Stelle z.B. vom SPZ eine (Verdachts-) Diagnose mitgeteilt worden sein, wird dies bei der Antragsstellung entsprechend berücksichtigt. Bringt hierzu bitte das U-Heft und ggf. Berichte von SPZ und anderen Stellen zum Erstgespräch mit.
Mein Kind erhält bereits medizinische Therapien, kann ich trotzdem Heilpädagogische Frühförderung beantragen?
Ja, auch wenn dein Kind bereits medizinische Therapien wie Logopädie, Ergotherapie und/oder Physiotherapie erhält, kann Heilpädagogische Frühförderung (solitär) beantragt werden.
Mein Kind kommt im Sommer in die Schule, ist eine Beantragung möglich?
Grundsätzlich ist eine Beantragung nur möglich, wenn der Bewilligungszeitraum mindestens 6 Monate beträgt. Als Alternative ist es möglich, die Kosten selbst zu übernehmen.
Mein Kind erhält bereits Basisleistungen vom LVR, ist die Heilpädagogische Frühförderung trotzdem möglich?
Ja, auch wenn dein Kind bereits Basisleistung (Kitabegleitung, Kitaassistenz, Integrationsplatz) erhält, ist die Heilpädagogische Frühförderung als ergänzende Leistung möglich.
Wo findet die Heilpädagogische Frühförderung statt?
Je nach Bedarf biete ich die Frühförderung in der Kindertagesstätte, als Hausbesuch oder ambulant in meinen Räumlichkeiten bei den Bayenthaler Kinderärzten in der Schönhauser Strasse 62 in Köln an.
